| Ziele
Das neunte Sozialgesetzbuch (§84) fordert von Arbeitgebern ein System von Maßnahmen für die Sicherung und Bewahrung von Beschäftigungsverhältnissen, falls diese durch personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Umstände in Gefahr geraten sind oder geraten könnten.
Dieses System von Maßnahmen sollte in Verbindung mit den Aufgaben und Erfordernissen zum Gesundheitsmanagement und der Arbeitssicherheit im Betrieb und am Arbeitsplatz realisiert werden.
Bei den folgenden Aufgaben unterstützen wir Sie gern:
• Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitssystemen*
• Gestaltung von Arbeitsplätzen, die die Entwicklung besonderer Lösungen aufgrund besonderer Beanspruchung erfordern*
• Gesundheit im Betrieb fördern
• Beschäftigung sichern
• Erwerbsunfähigkeit überwinden
• Berufliche Neuorientierung bewältigen
• Berufliche Eingliederung erreichen
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